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staatliche Grundschule Geschwenda |
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Informationen zu Infektionsschutzmaßnahmen ab 19.03.2022 Mit dem Auftreten der neuen Variante des SARS-CoV-2-Virus „Omikron“ begann in Deutschland die fünfte Pandemiewelle. Die Variante wird auch weiterhin die Zahl der täglichen Neuinfektionen in Thüringen ansteigen lassen. Für das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) ist es daher unabdingbar, die Infektionslage an den Einrichtungen durch Maßnahmen so eingedämmt wie möglich zu halten. Unter Berücksichtigung der Änderungen im Infektionsschutzgesetz des Bundes soll deshalb die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Übergangsregelung aus dem Bundesgesetz bis zum 2. April 2022 genutzt werden, um weiterhin infektionsschützende Maßnahmen in den Schulen vorzusehen, soweit das Gesetz diese zulässt. Ich möchte Sie daher vorab über inhaltliche Vorgaben in der ThürSARS-CoV-2-KiJuS-VO sowie weitere schulorganisatorische Maßnahmen informieren: Testungen, Zugangsbeschränkung Die Teilnahme an den Testungen für Schülerinnen und Schüler ist weiterhin verpflichtend. Die Verweigerung führt nicht zum Betretungsverbot, jedoch sind die Schülerinnen und Schüler wieder zu separieren, soweit dies personell und/ oder räumlich umsetzbar ist. Das Verfahren für die Durchführung der Testungen in der Schule wird beibehalten. Die Zugangsbeschränkung (3G-Nachweis) für Eltern und einrichtungsfremde Personen (3G) entfällt; für diese besteht bei Betreten des Schulgebäudes die Pflicht zur Verwendung einer qualifizierten Gesichtsmaske. Maskenpflicht Es besteht keine Maskenpflicht mehr im Unterricht für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und Förderschulen sowie kein Betretungsverbot bei Maskenverweigerung. Im Übrigen bleibt es bei den derzeitigen Regelungen zur Maskenpflicht Schulorganisation Die Maßnahme der festen Gruppen in der Primarstufe entfällt. Die Bestimmungen zum Kontaktmanagement und zur Kontaktdatenerfassung entfallen.
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Informationen zur Schulcloud Sehr geehrte Eltern, in den Elternversammlungen teilten einige Eltern mit, dass sie ihr Kind in der Schulcloud angemeldet haben, aber die Zugangsdaten nicht mehr vorhanden sind. Den Benutzernamen kann ich Ihnen zukommen lassen. Bitte melden Sie sich schriftlich bei mir. Eine kurze Notiz im Hausaufgabenheft reicht. Ein neues Kennwort können Sie unter dem Link „Kennwort vergessen“ anfordern. Es wird Ihnen an die hinterlegte E-Mail-Adresse zugesendet.
Haben Sie im vergangenen Schuljahr Ihr Kind noch nicht angemeldet und möchten dies nachholen, benötigen Sie eine neue Einladung. Schreiben Sie mir bitte den Namen und das Geburtsdatum auf.
Mit freundlichen Grüßen gez. S. Roth
______________________________________________ Informationen zum Schulbeginn Um die aktuellen Entwicklungen aufzunehmen, wurde die Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 (ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO1) vom zuständigen Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) überarbeitet. Die Reaktion auf die andauernde epidemische Situation erfolgt jetzt mittels eines gestuften Warnsystems 2 mit einer Basis- und drei Warnstufen, die sich auf die jeweiligen Gebietskörperschaften beziehen (Landkreise und kreisfreie Städte). Zentrale Neuheit ist, dass dieses System neben der Inzidenz nun weitere Faktoren berücksichtigt: die Hospitalisierungsrate und die Auslastung der Intensivkapazitäten. Das TMASGFF weist tagesaktuell für die einzelnen Gebietskörperschaften die Werte des maßgeblichen Frühwarnsystems 3 aus. Wichtigste Änderung ist, das vorbeugende Schulschließungen nicht mehr vorgesehen sind. Vor uns liegt ein Schuljahr in Präsenz. Die KiJuSSp-VO enthält nun drei Phasen: 1. Die ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO bildet in einer Basisphase den normalen Schulalltag mit erhöhtem Infektionsschutz ab. Diese entspricht der Basisstufe des Thüringer Frühwarnsystems. 2. Die Warnphase in der ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO ermöglicht es, die drei Warnstufen des Frühwarnsystems im schulischen Bereich umzusetzen. Neu ist allein die Umsetzung der bundesweit etablierten „3GRegelung“: Ab der Warnstufe 1 werden freiwillige Tests angeboten und auch bescheinigt. Ab Warnstufe 2 werden Schülerinnen und Schüler, die weder geimpft oder genesen noch getestet sind, in einer gesonderten, ggf. jahrgangsübergreifenden Lerngruppe betreut. So können wir die an den Tests teilnehmenden Schülerinnen und Schüler schützen und gleichzeitig die Schulpflicht in Präsenz für alle Schülerinnen und Schüler aufrechterhalten. In Warnstufe 3 kommt eine Bußgeld-Androhung für die Nicht-Teilnahme am Test hinzu. Unabhängig von den zu Schuljahresbeginn geltenden Warnstufen startet das Schuljahr mit einem 14-tägigen Sicherheitspuffer an allen Schulen. Während der Zeit des Sicherheitspuffers gilt: - Es finden verpflichtende Tests zwei Mal wöchentlich statt. Die Testpflicht entfällt für geimpfte und genese Personen sowie bei Vorlage eines Testnachweises (Testzentrum, Arzt, etc.). Schülerinnen und Schüler (bzw. deren Sorgeberechtigte), die keinen 3G-Nachweis führen und auch nicht am schulischen Testsystem teilnehmen, begehen eine Ordnungswidrigkeit und werden in einer gesonderten Lerngruppe betreut. Im gesamten Schulgebäude muss eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) getragen werden (außer Sport- und Schwimmunterricht). Diese Pflicht entfällt in den Klassenstufen 1 - 4 während des Unterrichts am Sitzplatz für getestete oder genesene Schülerinnen und Schüler.
C. Kiesewetter Schulleiterin
Elternbrief des Thüringer Bildungsministers Helmut Holter zum Schuljahresbeginn Formular - Zustimmung der Sorgeberechtigten zum Testen
Infos des Hortes Das Erzieherteam bittet darum, immer montags in schriftlicher Form die Heimgehzeiten / Bus für die ganze Woche ( Mo-Fr) durch den Schüler beim Klassenlehrer abzugeben. Nur so kann gewährleistet werden, dass Sie ihr Kind entweder am Schultor abholen können, es mit dem entsprechenden Bus nach Hause fährt bzw. den Heimweg selbstständig antritt. Für kurzfristige Änderungen senden Sie uns bitte eine Mail: sk@gs-geschwenda.de bis 10.00 Uhr. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Das Erzieherteam
_______________________________________________ Unsere Grundschule ist eine Schule im ländlichen Raum und befindet sich in der Ortsmitte von Geschwenda gleich neben der Kirche. Wir beschulen Mädchen und Jungen, die in Geschwenda und im Nachbarort Geraberg beheimatet sind. Das Leitbild unserer Schule heißt:
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